(1) Vertragsabschluß, Allgemeines
Ein Vertragsverhältnis über unsere Lieferungen und Leistungen kommt nur mittels vom Besteller unterschriebenen Auftrag zustande. Dieser unterliegt ausschließlich den nachfolgenden Bedingungen und dem deutschen Recht. Der Besteller hat vor der Vertragserfüllung kein Rücktrittsrecht. Dies gilt insbesondere im Fall von Sonderanfertigungen, die stets abzunehmen sind. Leistungsänderungen bedürfen stets der Schriftform.
(2) Lieferort, Lieferzeitpunkt
2.1. Lieferungen und Leistungen werden an dem im Auftrag vom Besteller genau bezeichneten Lieferort erbracht.
2.2. Wir werden bestrebt sein, den in der Bestellung genannten unverbindlichen Lieferzeitpunkt einzuhalten. Für den Fall, dass uns dies einmal nicht gelingt, gewährt und der Besteller (insbesondere im Hinblick auf eventuelle Vorlieferanten, Sonderanfertigungen, Versandwege etc.) schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen. Bei Nichteinhaltung dieser Nachfrist und aus Gründen, die wir zu vertreten haben, kann der Besteller einen von ihm dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisenden Schaden geltend machen, wobei die Höhe auf den Vertragspreis beschränkt ist. Der Besteller kann auch vom Vertrag zurücktreten.
2.3. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung (bspw. bei höherer Gewalt) haben wir das Recht, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Besteller nach Kenntnis unverzüglich über diese Umstände informieren und ihm etwaig erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Im Falle einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Leistung sind wir für die Dauer einer höheren Gewalt (bspw. Arbeitskampf) von der Leistung befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Wochen, so kann der Besteller durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
2.4. Ein Fixgeschäft liegt nur dann vor, wenn der Besteller einen Fixtermin fordert und ihm dies ausdrücklich schriftlich im Auftrag bestätigt wird.
2.5. Wenn der Besteller die Annahme der Leistung verweigert, können wir ihm schriftlich eine Nachfrist zur Abnahme von zwei Wochen setzen. Erfolgt auch dann keine Abnahme, können wir von den gesetzlichen Rechten Gebrauch machen und insbesondere Schadensersatz verlangen. Dieser Schadensersatz beträgt 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn unser Unternehmen einen höheren Schaden (bspw. unnötige Transportkosten, Versicherungskosten, Lagergebühren usw.) oder der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.
(3) Gefahrenübergang, Eigentumsvorbehalt
3.1. Die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung oder einer sonstigen Beeinträchtigung des Liefergegenstands geht spätestens mit der Übergabe an den Besteller oder dessen Empfangsberechtigten/Beauftragten auf diesen über.
3.2. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleiben wir Eigentümer der gelieferten Waren. Der Besteller hat uns in dieser Zeit über alle wesentlichen Umstände (bspw. Pfändung der Ware, Beschädigung oder Wohnortwechsel) unverzüglich zu unterrichten. Er darf über den Kaufgegenstand nicht verfügen (also weder veräußern noch verpfänden, vermieten, verleihen oder verschenken). Sind wir berechtigt, die gelieferten Waren herauszuverlangen, enthält die darauf gerichtete schriftliche Anforderung zugleich die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag.
(4) Preis, Zahlungsbedingungen
4.1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Die Zahlung ist sofort mit Erhalt des Kaufgegenstandes bzw. Zugang der Rechnung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltslose Gutschrift auf unserem Konto maßgebend.
4.3. Der Besteller gerät mit seiner Leistung spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug, soweit wir ihn nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung in Verzug gesetzt haben. Im Falle des Verzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(5) Gewährleistung, Haftung
5.1. Wir gewähren die Lieferung und Leistung mangelfreier Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Die Gewährleistungsfrist außerhalb des Verbrauchsgütergeschäfts ist auf 12 Monate beschränkt. Die Frist beginnt spätestens mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Besteller. Längere Fristen gelten nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Sollte wider Erwarten dennoch ein begründeter Mangel auftreten, muss der Besteller einen offensichtlichen Mangel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Übergabe mitteilen. Bei nicht offensichtlichen, versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Fristen. Wir werden von den Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Besteller, die vorgenannten Anzeigen innerhalb der Fristen unterlässt. Mit Ablauf der in Satz 1 und 2 genannten Gewährleistungsfristen verjähren sämtliche Ansprüche wegen Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund.
5.2. Wir bemühen uns um möglichst exakte und ausführliche Produktinformation. Der Besteller ist jedoch verpflichtet, die Herstellerhinweise an der Ware oder der Verpackung zu beachten. Diese Hinweise gehen unseren Produktinformationen stets vor. Sollte es einmal Abweichungen zwischen unseren Produktinformationen und den Herstellerhinweisen geben, können sich hieraus keine zusätzlichen Ansprüche herleiten.
5.3. Die Gewährleistung ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Besteller selbst Eingriffe an der Ware vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, ein Fall der normalen Abnutzung oder des Verschleiß vorliegt oder der Besteller die Kaufsache unsachgemäß behandelt (bspw. Nichtbeachtung der Pflege- und Gebrauchsanweisung, insbesondere Umgebungsbedingungen wie Luftfeuchte usw.). Es gelten die gesetzlichen Beweislastregelungen.
5.4. Bei begründeten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht, diese durch Nachbesserung oder Ersatz zu beheben. Gelingt dies nicht im Rahmen der ersten Nachbesserung, kann der Besteller eine angemessene Nachfrist zur nochmaligen Nachbesserung von mindestens zwei Wochen setzen. Gelingt auch innerhalb dieser Frist die Nachbesserung nicht, kann der Besteller Minderung des Kaufpreises oder die Wandlung des Vertrages verlangen.
5.5. Befindet sich der Gegenstand nicht mehr am ursprünglichen Anlieferungsort, so gehen die daraus resultierenden Mehrkosten im Rahmen der Nachbesserung zu Lasten des Bestellers (bspw. erhöhte Tarnsportkosten und längere Arbeitszeiten). Im übrigen tragen wir die Aufwendungen der Nachbesserung. Ersetzte Ware oder Teile der Ware gehen in unser Eigentum über. Im übrigen gilt Ziffer (3) 3.2.
5.6. Zugesicherte Eigenschaften der Ware gelten nur dann als vereinbart, wenn dies unter genauer Bezeichnung im Auftrag ausdrücklich und schriftlich vermerkt ist.
5.7. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(6) Gerichtsstand
Bei Bestellern, die Kaufleute sind, gilt als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
(7) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Klauseln unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die der unwirksamen Klausel in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt.
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